Die Arbeitsbescheinigung wird immer dann benötigt wenn Sie gekündigt wurden und sich arbeitslos melden müssen.
Bei der Arbeitslosmeldung erhalten dieses von Ihrem zuständigen Arbeitsamt ausgehändigt, damit Sie es sofort Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zum ordentlichen ausfüllen übergeben können.
In dieser Arbeitsbescheinigung vermerkt Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihren Verdienst, sowie den Grund Ihrer Kündigung etc.
Anhand dieser Angaben entscheidet Ihr Arbeitsamt ob und in welcher Höhe und wie lange Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten.
Fehlt die Bescheinigung zögert sich die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags auf Zahlung von Arbeitslosengeld-/hilfe womöglich Wochen oder Monate heraus.
Solange erhalten Sie auch kein Geld vom Arbeitsamt !!
Unser Tipp :
1. Das mit der Arbeitslosmeldung erhaltene Formular - Arbeitsbescheinigung - dem Arbeitgeber sofort zukommen lassen.
2. Senden Sie das Formular mit einem Begleitschreiben per Einschreiben Rückschein an Ihren ehemaligen Arbeitgeber mit der Bitte es Ihnen ordentlich ausgefüllt umgehend zurückzusenden. --------------------------------------------------------------------------------------- WICHTIG : Wenn Sie es auf dem "normalen" Postweg, also ohne Nachweismöglichkeit versenden, kann immer behauptet werden dass Sie diese Bescheinigung nie abgeschickt haben. Leider haben wir öfter solche Fälle in unserer Vereinspraxis zu bearbeiten.
Sichern Sie sich deshalb ab !
Sollte trotz allem etwas schiefgehen und Ihr Arbeitgeber oder das Arbeitsamt lassen sich mit der Bearbeitung der Unterlagen ewig Zeit, so sollten Sie ernsthaft überlegen ob Sie sich nicht besser wehren sollten.
Sonst bleibt im schlimmsten Fall nur noch der Gang zum Sozialamt !