Darf mein Arbeitgeber für eine beabsichtigte oder bereits absolvierte Kur bzw. Rehamaßnahme meinen Anspruch auf Urlaub ganz oder teilweise streichen ?
Leider glauben auch heute noch viele Arbeitgeber dazu berechtigt zu sein. Tatsache jedoch ist, dass seit dem 1. Januar 1999 eine Anrechnungsmöglichkeit von Erholungsurlaub auf Kuren bzw. Rehamaßnahmen gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist.
Dies war lediglich in der Zeit von 1996-1998 möglich. Unter der Regierung Kohl waren Arbeitgeber seinerzeit befugt pro Woche Kur/Rehamaßnahme 2 Urlaubstage in Anrechnung zu bringen.
Akzeptieren Sie auf keinen Fall eine Verrechnung und somit Minderung Ihres Urlaubsanspruches.