Sie sind hier: Frage und Antwort  

URLAUB KURZFRISTIG VOM ARBEITGEBER GESTRICHEN
 

Darf mein Arbeitgeber mir einen zugesicherten und rechtzeitig beantragten Urlaub kurzfristig wieder streichen ?

Nur wenn eine sog. betriebliche Notwendigkeit besteht, die ist in der Regel dann gegeben wenn plötzlich viele Arbeitnehmer des Betriebes krank werden oder ein Großauftrag kurzfristig eingeht, der abgearbeitet werden muß. Sollten Sie bereits seit längerer Zeit eine Reise gebucht haben und haben Sie die Urlaubsgenehmigung schriftlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten so sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass er sich unter Umständen Schadensersatzpflichtig macht, wenn er Sie nicht fahren lässt !

Warnung !
Auf keinen Fall dürfen Sie den Urlaub Eigenmächtig antreten, da Sie sonst die fristlose Kündigung riskieren.



>> Lassen Sie sich durch uns beraten>>>



> (c) 2002-2004 by carpe diem >> Alle Rechte vorbehalten >>>