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KÜNDIGUNG WÄHREND ARBEITSUNFÄHIGKEIT
 

Darf mich mein Arbeitgeber während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ( Krankschreibung ) einfach kündigen ?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Kündigung erteilen.

Der Jurist spricht hier von einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung !

Das bedeutet jedoch nicht dass jede vom Arbeitgeber ausgesprochene/erteilte Kündigung auch rechtlich einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so besteht im Wege einer sog. Kündigungsschutzklage oft gute Chancen diese anzugreifen um den Arbeitgeber gerichtlich zur Rücknahme zu zwingen.

Zögern SIe auf keinen Fall sich möglichst noch am selben Tag des Erhalts der Kündigung Ihren Rechtsbeistand zu konsultieren.


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