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KÜNDIGUNG
 


Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber zu jedem
beliebigen Zeitpunkt eine Kündigung erteilen.

Dies bezeichnet der Jurist als
einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung !


Das bedeutet jedoch nicht dass jede vom Arbeitgeber ausgesprochene/erteilte Kündigung auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, so besteht im Wege einer sog. Kündigungsschutzklage oft gute Chancen diese anzugreifen um den Arbeitgeber gerichtlich zur Rücknahme zu zwingen.

Zögern Sie auf keinen Fall, sich möglichst noch am selben Tag des Erhalts der Kündigung, an uns zu wenden!


>> Lassen Sie sich durch uns beraten>>>



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Kündigungsfristen gesetzlich